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Vorteile: eAutos als Benefit

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  • Das eAuto-Benefit-Modell basiert auf dem bewährten Prinzip der Brutto-Entgeltumwandlung, das in seiner Struktur mit dem populären Fahrradleasing vergleichbar ist. Als Arbeitgeber ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern, ein eAuto über das Unternehmen zu leasen und es privat zu nutzen. Die Kosten für die Leasingrate ziehen Sie dem Mitarbeiter direkt vom Bruttogehalt ab. Damit wird ein Teil des Gehalts des Mitarbeiters steueroptimiert in die Nutzung eines neuen Elektroautos umgewandelt.

  • Dieses Benefit bietet Ihrem Unternehmen vielfältigen strategischen Mehrwert auf mehreren Ebenen. Erstens stärken Sie die Mitarbeiterbindung und -motivation, indem Sie attraktive Steuervorteile demokratisieren, die bisher oft nur Dienstwagenberechtigten vorbehalten waren. Die hohe Ersparnis und die emotionale Komponente eines neuen eAutos wirken als starkes, kostenloses Gehalts-Extra. Zweitens leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Erreichung Ihrer ESG- und CO2-Ziele: Der Anreiz zum Umstieg von Verbrennern auf Elektrofahrzeuge reduziert vehement die Scope 3 Emissionen aus dem Pendlerverkehr Ihrer Belegschaft, was Ihre gesamte CO2-Bilanz verbessert, ohne zusätzliche Budgets in Anspruch zu nehmen.

  • Das ist problemlos möglich. Sie können den kostenlosen Rahmenvertrag jederzeit abschließen. Da dieser Vertrag keine Mindestabnahme beinhaltet, können Sie das eAuto-Leasing sofort auf Ihrer Website und in Ihrem Recruiting bewerben, um Ihr Employer Branding zu verbessern und sich als moderner Arbeitgeber zu positionieren. Die Erfahrung zeigt, dass die Akzeptanz schnell steigt, sobald der erste Mitarbeiter das eAuto least und seine signifikanten Steuervorteile im Kollegenkreis sichtbar werden.

  • Ja, absolut. Das eAuto-Benefit ist in erster Linie als steueroptimiertes Benefit für den privaten Gebrauch konzipiert. Ihre Mitarbeiter entscheiden selbst, wie und wo sie das Fahrzeug nutzen und laden. Da für Ihr Unternehmen weder eine Mindestabnahme noch laufende Kosten anfallen, ist die Einführung dieses Benefits in jedem Fall sinnvoll. Sie bieten ein hochattraktives Benefit zur Mitarbeiterbindung an, ohne in die Infrastruktur investieren zu müssen.

Kosten & Finanzen

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  • Wir garantieren, dass unser Service für Ihr Unternehmen vollständig kostenneutral ist und Ihnen keine zusätzlichen Gebühren entstehen. Net Zero Benefits berechnet Ihrem Unternehmen lediglich eine Servicegebühr, deren Höhe individuell pro Fahrzeug berechnet wird. Diese Gebühr entspricht ganz einfach der Einsparung bei den Arbeitgeber-Sozialabgaben, die durch die Reduzierung des Bruttogehalts Ihrer Mitarbeiter entsteht. Auf diese Weise können Sie Ihren Mitarbeitern ein attraktives Neuwagen-Benefit ermöglichen, was einer kostenlosen Gehaltserhöhung gleichkommt, ohne Ihr Unternehmensbudget zu belasten.

  • Der primäre steuerliche Vorteil liegt, unserer Philosophie folgend, bei Ihren Mitarbeitern. Wir stellen sicher, dass durch marktgerechte Leasingraten die maximale steuerliche Ersparnis an die Belegschaft weitergegeben wird. Jeder Mitarbeiter, der ein Elektroauto bei uns least, profitiert von der Ersparnis bei der Lohnsteuer und den Sozialabgaben, was zu Gesamteinsparungen von bis zu 40% über die Leasinglaufzeit führen kann. Für Sie als Unternehmen entsteht die bereits garantierte Kostenneutralität durch die entfallenden Arbeitgeber-Sozialabgaben auf den umgewandelten Gehaltsteil.

  • Die günstigeren Raten für Ihre Belegschaft erzielen wir durch unser starkes, bundesweites Partnernetzwerk. Dieses verschafft uns Zugang zu allen verfügbaren  Auto Modellen in Deutschland. Da wir markenunabhängig agieren und nicht an einzelne Anbieter gebunden sind, leiten wir stets das beste und aktuell günstigste Angebot ohne zusätzliche Marge direkt an Ihre Mitarbeiter weiter. So können wir das Wunschauto schnell zu Top-Konditionen beschaffen oder bestellen, wodurch wir häufig Angebote realisieren können, die bis zu 30% günstiger sind als die unserer Mitbewerber.

  • Die finanzielle Gestaltung ist auf die höchstmögliche Ersparnis für den Mitarbeiter ausgerichtet. Deshalb beinhaltet die Leasingrate keine zusätzliche Marge unsererseits, und unser umfassendes Störfallmanagement ist stets inkludiert. Der Mitarbeiter trägt somit primär die steueroptimierte Leasingrate. Die einmaligen Überführungs- und Zulassungskosten können in den meisten Fällen ebenfalls in die Gehaltsumwandlung integriert und somit steuerlich optimiert werden. Lediglich die Kosten für das standardisierte Gutachten am Ende der Leasinglaufzeit sind separat vom Mitarbeiter zu tragen, sowie die Abmeldung des Fahrzeugs.

Recht & Compliance

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  • Das eAuto-Leasing per Gehaltsumwandlung ist rechtlich unkompliziert und mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar. Sie müssen lediglich objektive Kriterien festlegen, die allen Mitarbeitern offen stehen, um eine transparente Teilnahme zu gewährleisten. Da Ihre Mitarbeiter die Leasingrate über die Entgeltumwandlung selbst finanzieren, entsteht hier kein rechtliches Problem bezüglich eines Besserstellungsverbots. Wir sorgen dafür, dass die Gestaltung stets den Compliance-Anforderungen entspricht.

  • Existiert in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat, ist dessen Beteiligung bei der Einführung eines solchen Benefits üblich und notwendig. Da die Gehaltsumwandlung formell die betriebliche Lohngestaltung betrifft, ist hier ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gegeben. Wir empfehlen die frühzeitige Einbeziehung, um eine Betriebsvereinbarung zu schließen, die den Prozess verbindlich regelt und Ihnen die rechtssichere Implementierung des eAuto Benefits ohne späteren Mehraufwand ermöglicht.

  • Der Rahmenvertrag mit Net Zero Benefits ist Ihr Fundament für die gesamte Abwicklung und definiert uns als Ihren entlastenden Dienstleister. Dieser Vertrag ist für Sie komplett kostenlos: Es gibt keine Sign-up-Gebühren, keine laufenden Kosten und keine Mindestabnahme. Sogar wenn über die gesamte zweijährige Laufzeit des Vertrages kein Auto abgenommen wird, fallen keine Kosten an. Der Vertrag regelt das gesamte Störfallmanagement und deckt alle Risiken ab. Damit sichern wir die Kostenneutralität und minimieren Ihr unternehmerisches Risiko.

  • Der standardisierte Überlassungsvertrag ist das Dokument, das die Details zwischen Ihrem Unternehmen und dem Mitarbeiter fixiert. Er regelt präzise die Bedingungen der Gehaltsumwandlung, die monatliche Rate und die steuerliche Abwicklung des geldwerten Vorteils (0,25%-Regelung). Dieser Vertrag ist für Sie ein fertiges, rechtssicheres Dokument, das alle Rechte und Pflichten des Mitarbeiters bezüglich des Umgangs mit dem eAuto und der Wartung sowie das Vorgehen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses klar festlegt. Er reduziert Ihren administrativen Aufwand auf ein Minimum und lässt keinerlei Risiko für Sie bestehen.

  • Als formaler Leasingnehmer und Überlasser des eAutos übernehmen Sie zwei wesentliche Hauptverpflichtungen, deren Abwicklung wir Ihnen jedoch maximal erleichtern. Erstens müssen Sie die korrekte lohnsteuerliche Behandlung des geldwerten Vorteils (gemäß der 0,25%-Regelung) in Ihrer Lohnabrechnung sicherstellen. Zweitens tragen Sie die Fürsorgepflicht, welche die Versicherung und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs umfasst. Wir entlasten Sie umfassend, indem wir eine Vollkaskoversicherung für jedes eAuto organisieren und diese im Leasingpaket inkludieren. Zudem werden alle weiteren Rechte und Pflichten, insbesondere die Pflicht zur Einhaltung der Wartungsintervalle und der laufenden Verkehrssicherheit, im Überlassungsvertrag mit dem Mitarbeiter rechtssicher an ihn abgetreten. Dadurch minimiert sich Ihr administrativer Aufwand auf das Notwendigste.

Prozesse & Admin

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  • Der administrative Aufwand ist bewusst minimal gehalten. Wir entlasten Ihre HR-Abteilung umfassend bei der Mitarbeiterkommunikation, indem wir personalisiertes Newslettermaterial mit Ihrem Logo bereitstellen und gerne ein informatives Webinar für Ihre Belegschaft durchführen. Dadurch sind Ihre Mitarbeiter umfassend über das neue eAuto Benefit informiert und wissen genau, an wen sie sich wenden können. Für Ihre Lohnbuchhaltung ist lediglich eine einmalige Reduzierung des Bruttogehalts notwendig, basierend auf den von uns bereitgestellten Abrechnungsdaten.

  • Wir gewährleisten eine reibungslose Abrechnung mit minimalem Aufwand für Ihr Team. Vor der Auslieferung des eAutos erhält Ihre Lohnbuchhaltung alle benötigten Abrechnungsinformationen inklusive der genauen Beträge für die Gehaltsumwandlung in einem kompakten Format. Zusätzlich werden alle relevanten Abrechnungsdaten jederzeit digital in Ihrem Arbeitgeberportal zur Verfügung gestellt, was die monatliche Lohnabrechnung maximal vereinfacht.

  • Der gesamte Prozess ist für Ihr Unternehmen vollständig digitalisiert, um Ihren Aufwand zu minimieren. Ihr Mitarbeiter kontaktiert uns über das Arbeitnehmerportal. Unsere Experten führen den Mitarbeiter durch den gesamten Beratungsprozess und stellen sicher, dass das gewählte Auto exakt den Wünschen und dem Gehaltsrahmen entspricht. Sobald das Wunschauto gefunden ist, erhalten Sie als unterzeichnungsbefugte Person digital den fertigen Leasingvertrag und den standardisierten Überlassungsvertrag zur einfachen Unterschrift vorgelegt. Nach der Bestellung organisieren wir die gesamte Logistik. Auf Wunsch organisieren wir die Fernzulassung, sodass das eAuto direkt nach der Lieferung losfahrbereit ist. Das Auto wird an die Wunschadresse Ihres Mitarbeiters geliefert oder kann beim Partner abgeholt werden. Bei der Übergabe wird gemeinsam mit dem Mitarbeiter ein Übergabeprotokoll erstellt. Anschließend kann Ihr Mitarbeiter seinen Steuervorteil nutzen und sein neues eAuto genießen.

  • Über unser starkes Partnernetzwerk bieten wir jederzeit beste Konditionen. Das Besondere ist der uneingeschränkte Zugang zu jedem in Deutschland verfügbaren eAuto Modell, was Ihren Mitarbeitern die maximale Auswahl wie beim Privatleasing ermöglicht. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, die Auto Auswahl oder die Preisklassen einzuschränken, beispielsweise wenn Sie bestimmte Marken oder Fahrzeugkategorien für Ihr Benefit Programm ausschließen möchten.

    Zusätzlich muss für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Arbeitsweg) ein geldwerter Vorteil nach der 0,03%-Regel (oder Einzelbewertung) versteuert werden. Wir stellen dir selbstverständlich die genauen Berechnungswerte für deinen Fall bereit.

Spezial- und Störfälle

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  • Ein Störfall im Rahmen der Gehaltsumwandlung bezeichnet unvorhersehbare Ereignisse, die dazu führen, dass die vereinbarte monatliche Entgeltumwandlung durch den Mitarbeiter nicht mehr möglich ist. Dies sind vor allem langfristige Krankheit, Elternzeit oder das Ausscheiden des Mitarbeiters (Kündigung oder Arbeitgeberwechsel). Das in der Leasingrate kostenlos inkludierte Störfallmanagement von Net Zero Benefits sichert Sie als Arbeitgeber umfassend ab. Wir eliminieren das unternehmerische Risiko und stellen sicher, dass Ihnen bei keinem dieser Ereignisse Extrakosten oder Ausfallzahlungen entstehen.

  • Sie sind in unserer Partnerschaft maximal abgesichert. Sollte ein Mitarbeiter sich entscheiden zu kündigen oder Sie müssen das Arbeitsverhältnis beenden (gilt nach sechs Monaten Leasingdauer), greift sofort unser Störfallmanagement. Net Zero Benefits übernimmt die Abwicklung und die kostenfreie Rückgabe des eAutos für Sie. Das Auto wird dadurch nicht zur Last für Ihr Unternehmen, und es entstehen Ihnen keine Mehrkosten oder teure Ausfallzahlungen, wie sie bei der vorzeitigen Beendigung eines normalen Leasingvertrags üblich wären.

  • Bei längerer Krankheit oder während der Elternzeit entfällt das umwandelbare Gehalt des Mitarbeiters. Um Sie und Ihre Mitarbeiter in diesen besonderen Phasen zu entlasten, übernimmt Net Zero Benefits in beiden Fällen die Leasingrate für die ersten 12 Monate. Der Mitarbeiter kann das eAuto in dieser Zeit kostenlos weiternutzen, und Ihnen als Arbeitgeber entstehen keine zusätzlichen Kosten oder administrativer Aufwand. Nach Ablauf der Freistellung geht die Gehaltsumwandlung wie gewohnt weiter.

  • Sie und Ihre Mitarbeiter sind umfassend geschützt, da jedes über uns geleaste eAuto standardmäßig eine Vollkaskoversicherung inkludiert. Diese Versicherung deckt die Risiken von Totalschaden, schweren Unfällen oder Diebstahl vollständig ab und sichert so die finanzielle Unversehrtheit Ihres Unternehmens.

    Zusätzlich muss für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Arbeitsweg) ein geldwerter Vorteil nach der 0,03%-Regel (oder Einzelbewertung) versteuert werden. Wir stellen dir selbstverständlich die genauen Berechnungswerte für deinen Fall bereit.